Veranlassung
Angesichts klimatischer Veränderungen und der wachsenden Bedeutung ausreichender Wasserressourcen in guter Qualität hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Auftrag der Bundesregierung den Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie erarbeitet. Dieser wurde den Verbänden zur Stellungnahme übergeben. Die ATT gab am 19. Dezember 2022 eine Stellungnahme ab, die im Folgenden zusammengefasst ist.
Grundsätzliches
Die ATT begrüßt das Vorhaben ausdrücklich als einen Schritt zur Lösung der gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen zum Schutz der Gewässer im Sinne einer nachhaltigen Nutzung.
Im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie wird umfassend auf den gegenwärtigen Stand, auf die Herausforderungen und auch auf Dinge, die zu tun sind, eingegangen. Bei den Maßnahmen wird vergleichsweise stark auf das Erfordernis von Investitionen im Wassersektor verwiesen und davon ausgegangen, dass der Nutzungsdruck auf die Ressourcen und der Ressourcenverbrauch weiter steigen. Da unsere Ressourcen (auch wirtschaftlicher Art) nicht unbegrenzt sind, muss der Verzicht auf die Nutzung von Ressourcen (z. B. auf den Flächenverbrauch in den Einzugsgebieten) in der Strategie einen gleichen Stellenwert wie zusätzliche Investitionen bekommen, auch wenn dies möglicherweise unpopulär ist.
Umsetzung von Maßnahmen
Die ATT ist der Auffassung, dass bei den im Entwurf aufgeführten Maßnahmen klarer aufgezeigt werden muss, auf welchem Weg von der Strategie und den Aktionsprogrammen konkrete Schritte auf den Weg gebracht werden (Erhebung von Daten, Forschung, Umsetzung).
Standgewässer gleichermaßen betrachten
Im Vergleich zu Grundwasser und Fließgewässern sind Seen und Talsperren bei den Betrachtungen im vorliegenden Entwurf noch stark unterrepräsentiert. Es sei darauf verwiesen, dass 10 % der Bevölkerung Deutschlands aus Talsperren mit Trinkwasser versorgt werden, zzgl. weiterer Oberflächengewässer (z. B. Bodensee, Warnow) und auf regionaler Ebene bis weit über 50 % der Bevölkerung von Trinkwassertalsperren abhängig sind (z. B. Südsachsen, Südthüringen, Niedersächsische Flachebene). An den wenigen Stellen im Text, bei denen Standgewässer Erwähnung finden, wird primär auf die Einhaltung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verwiesen. In den Geltungsbereich der WRRL fallen allerdings nur Seen und Talsperren > 50 ha, kleinere Seen, finden in der Wasserstrategie kaum Berücksichtigung, stellen aber wichtige Elemente des Landschaftswasserhaushaltes dar.
Funktion von Ökosystemen sicherstellen
Den Stoffeinträgen und der Bewirtschaftung wird in der Wasserstrategie ein großer Stellenwert eingeräumt. Die enorme Bedeutung funktionaler Beziehungen im Gewässerökosystem findet hingegen kaum Berücksichtigung. Chemische und biologische Interaktionen (Biofiltration, natürliche Selbstreinigung, Nährstoffrücklösung aus den Sedimenten) tragen wesentlich zum ökologisch guten oder schlechten Zustand eines Gewässers bei. Der Erhaltung und Wiederherstellung der funktionalen Beziehungen (natürliche Selbstreinigung z. B. durch angepasste Fischerei) muss als wichtiges Ziel formuliert werden. Das aktuell entwickelte Aktionsprogramm Aktiver Klimaschutz greift diese Ökosystemleistungen expliziert auf und eine Harmonisierung der konzeptionellen Grundsätze beider Programme erscheint vielversprechend. Dieser Aspekt bildet daher auch das verbindende Element zum Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz des BMUV. Letztlich sind die ökosystemaren Prozesse auch deshalb so wichtig, weil es im Sinne einer nachhaltigen Wasserstrategie nicht nur um die Aufrechterhaltung menschlicher Nutzungen geht, sondern auch um den Erhalt und Sicherung der dazugehörigen Ökosysteme im Sinne unserer Daseinsvorsorge.
Langzeitforschung fortsetzen
An den maßgeblichen Stellen der Strategie wird auf das Erfordernis von Forschungsvorhaben hingewiesen. Dort fehlen allerdings noch Aussagen zur Notwendigkeit, die Erfassung von Langzeitdaten weiter fortzusetzen. Vielmehr wird auf Projekte orientiert, die in aller Regel temporär sind, während die Finanzierung von Langzeitprojekten gegenwärtig kaum möglich ist. Das muss in Zukunft besser sichergestellt werden.
Umwelt- und Gesundheitsschutz besser vernetzen
Der Vernetzung von Wasserwirtschaft und Gesundheitsschutz auf regionaler Ebene muss ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Den Wasserbehörden fehlt oft der Bezug zum Gesundheitsschutz. Dies ist ein Erfordernis auch in Umsetzung des Artikels 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie und der im Jahr 2023 neu in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung.
Nährstoffe und Frachten berücksichtigen
In der Wasserstrategie wird angesichts des weitgehend alleinigem Fokus auf Fließgewässer und Grundwasser der Verminderung der Konzentration von Schadstoffen wird breiter Raum gegeben. Klimatische Veränderungen (z. B. Starkregenereignisse) bewirken einen starken Anstieg der Stofffrachten in die Standgewässer, dabei insbesondere in Talsperren mit großen Wassereinzugsgebieten. Obwohl die Konzentrationen in Fließgewässern dann aus ökologischer Sicht teilweise vernachlässigbar sind, führen diese Stofffrachten in Standgewässern zu erheblichen Eutrophierungsproblemen. Folglich kommt nicht nur der Zahl der Reinigungsstufen von Kläranlagen, sondern auch den Rückhaltekapazitäten in Einzugsgebieten von Seen und Talsperren eine viel größere Bedeutung zu. Bei stärkeren Abflüssen sind auch vierte oder fünfte Reinigungsstufen wirkungslos, wenn das Wasser dann regulär abgeschlagen wird.
Die ATT sieht der weiteren Gestaltung der Nationalen Wasserstrategie zuversichtlich entgegen und wird sich dann mit den Fachgremien aktiv an der Umsetzung der Strategie einbringen.
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